Elternverein
Informationen zu Zweck und Aufgaben des Elternvereins
Zweck des Elternvereins ist die Wahrung der Interessen der Vereinsmitglieder (Eltern) hinsichtlich der schulischen Ausbildung der Kinder und aller mit dem Schulbesuch in Zusammenhang stehenden Fragen innerhalb der Schule (Schuleiter*in, Lehrer*innen) sowie nach außen (Behörden, andere Institutionen).
Zu den Aufgaben des Elternvereins gehören zum Beispiel:
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern/Schüler*innen und Schule/Lehrer*innen
- Information und Beratung der Eltern über das Schulgeschehen (Veranstaltungen, Projekte, etc.)
- Gelegentliche Mitwirkung bei der Fürsorgetätigkeit zugunsten bedürftiger Schüler*innen
- Durchführung vin Veranstaltungen (z.B. Gesunde Jause, Sommerfest, …)
- Verwaltung und sinnvoller Einsatz der Mitgliedsbeiträge (z.B. Übernahme von Buskosten bei Schulveranstaltungen, Übernahme von Kosten bei Schulprojekten, …)
Vorstand des Elternverein
Obmann des EV: FH-Prof Dr. Thomas Fenzl
STV des Obmannes: Hr. Mag. Mark Gruber
Kassierin: Fr. Michaela Strauss